Die Ombudsleute verabschieden eine Resolution zum Recht Fehler zu machen


Am Mittwoch, dem 18. März, stellte Marc BERTRAND, Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonien-Brüssel und Vorsitzender von Ombudsman.be, dem belgischen Netzwerk der Ombudsleute, der Presse die von allen Mitgliedern des Netzwerks verabschiedete Resolution vor. Dieselbe Resolution wurde an alle Parlamente und Regierungen des Landes gerichtet. Das belgische Netzwerk der Ombudspersonen, kurz ombudsman.be, welche die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehört, empfiehlt der Politik das 'Recht Fehler zu machen' per Gesetz zu verankern.

Für eine gerechtere Verwaltung: Auf dem Weg zur gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Fehler.

Angesichts der zunehmenden Komplexität von Verwaltungsvorgängen können leicht Fehler passieren. Das Recht auf Fehler, das in Frankreich und den Niederlanden bereits gesetzlich verankert ist, wurde 2021 vom belgischen Senat verabschiedet und ist nun in mehrere neuere Regierungsvereinbarungen aufgenommen worden.

Diesem Prinzip liegt eine einfache Idee zugrunde: dem Bürger zu vertrauen, ihn als gutgläubig anzusehen und ihm die Möglichkeit zu geben, einen Fehler zu korrigieren, ohne unmittelbare Sanktionen befürchten zu müssen. Es handelt sich um eine Umgestaltung der Verwaltungspraktiken hin zu einem wohlwollenderen und pädagogischeren Ansatz, der eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Bürgern und Verwaltung fördert.

Ein gesetzlicher Rahmen für eine menschlichere Verwaltung

Die Aufnahme des Rechts auf Fehler in die Gesetzgebung würde den Bürgern die Möglichkeit bieten, einen Fehler zu korrigieren, ohne willkürliche Sanktionen zu riskieren. Es würde auch den Beamten Sicherheit geben, indem es ihnen einen klaren Rahmen für die Berücksichtigung solcher Korrekturen bietet. Dieser Grundsatz stellt die Betrugsbekämpfung nicht in Frage, unterscheidet jedoch zwischen Fehlern in gutem Glauben und betrügerischem Verhalten.

Die Empfehlungen von Ombudsman.be, dem belgischen Netzwerk von Ombudsleuten.

Ombudsman.be schlägt mehrere wesentliche Elemente für die Umsetzung des Rechts auf Irrtum vor:
Dem Bürger die Möglichkeit geben, einen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren.
Auf den guten Glauben des Bürgers bestehen und Betrug ausschließen.
Die Rolle der Verwaltungen bei der Unterstützung der Bürger klarstellen.

Auf dem Weg zu einer zugänglicheren Verwaltung

Die Annahme des Rechts auf Fehler würde das Vertrauen zwischen den Bürgern und dem Staat stärken und gleichzeitig eine gerechtere und transparentere Abwicklung von Verwaltungsvorgängen gewährleisten. Dieses Prinzip stellt einen großen Fortschritt in Richtung einer menschlicheren Verwaltung dar, die die Rechte der Bürger achtet.





veröffentlicht: 19.03.2025