Appellationshof Lüttich
Place Saint Lambert 16
4000 Lüttich
4000 Lüttich
Arbeitsgericht Eupen
Der Beschluss des ÖSHZ einer Person Sozialhilfe bzw. das Recht auf soziale Eingliederung zu gewähren, zu verweigern, bzw. einen Betrag zurückzufordern muss begründet werden.
Der Beschluss des ÖSHZ einer Person Sozialhilfe bzw. das Recht auf soziale Eingliederung zu gewähren, zu verweigern, bzw. einen Betrag zurückzufordern muss begründet werden.
Rathausplatz 4
4700 Eupen
Telefon: 3287291555
Web: www.rechtbanken-tribunaux.be/de/arbeitsgericht-eupen
Email:
4700 Eupen
Telefon: 3287291555
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Einspruchskammer
Durch das sogenannte Grundlagendekret vom 31. August 1998 erhält der volljährige Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte oder der Kandidat die Möglichkeit, bei einer hierfür geschaffenen Einspruchskammer Beschwerde gegen Entscheidungen der Schule oder des Prüfungsausschusses einzulegen.
Durch das sogenannte Grundlagendekret vom 31. August 1998 erhält der volljährige Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte oder der Kandidat die Möglichkeit, bei einer hierfür geschaffenen Einspruchskammer Beschwerde gegen Entscheidungen der Schule oder des Prüfungsausschusses einzulegen.
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Telefon: 087 596300
Web: ostbelgienbildung.be/tabid-2280/4389_read-31712
Email:
4700 Eupen
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Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Gemeindeaufsicht
Jede natürliche oder juristische Person kann gegen einen Beschluss einer lokalen Behörde Beschwerde bei der Regierung einreichen. Voraussetzung ist, dass sie ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Die Beschwerde muss binnen 20 Tagen eingelegt werden: ab dem Tag, an dem der Beschluss gefasst wurde oder, ab dem Tag, an dem der Beschwerdeführer Kenntnis von dem Beschluss hatte oder an dem dieser ihm zur Kenntnis gebracht wurde. Dies trifft zu, wenn der Beschluss nicht der Regierung mitgeteilt wurde oder werden musste oder wenn der Beschluss in geheimer Sitzung gefasst wurde. Die betroffene lokale Behörde nimmt Stellung zu der Beschwerde. Danach kann die Regierung beschließen, den Beschluss eventuell auszusetzen oder zu annullieren.
Jede natürliche oder juristische Person kann gegen einen Beschluss einer lokalen Behörde Beschwerde bei der Regierung einreichen. Voraussetzung ist, dass sie ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Die Beschwerde muss binnen 20 Tagen eingelegt werden: ab dem Tag, an dem der Beschluss gefasst wurde oder, ab dem Tag, an dem der Beschwerdeführer Kenntnis von dem Beschluss hatte oder an dem dieser ihm zur Kenntnis gebracht wurde. Dies trifft zu, wenn der Beschluss nicht der Regierung mitgeteilt wurde oder werden musste oder wenn der Beschluss in geheimer Sitzung gefasst wurde. Die betroffene lokale Behörde nimmt Stellung zu der Beschwerde. Danach kann die Regierung beschließen, den Beschluss eventuell auszusetzen oder zu annullieren.
Staatsrat
Der Belgische Staatsrat bietet allen natürlichen Personen und Rechtspersonen ein wirksames Rechtsmittel gegen rechtswidrige Amtshandlungen, für die kein anderes gerichtliches Organ zuständig ist. Infolgedessen besteht die wichtigste Aufgabe des Staatsrats darin, die Ausführung von Amtshandlungen (Rechtsakte und Verordnungen), die gegen die geltenden Rechtsnormen verstoßen, auszusetzen und/oder sie für nichtig zu erklären. In diesem Zusammenhang ist der Rat auch Beratungsorgan hinsichtlich des Erlassens von Rechtsvorschriften. Der Staatsrat fällt Urteile über die eingereichten Klagen und Anträge.
Der Belgische Staatsrat bietet allen natürlichen Personen und Rechtspersonen ein wirksames Rechtsmittel gegen rechtswidrige Amtshandlungen, für die kein anderes gerichtliches Organ zuständig ist. Infolgedessen besteht die wichtigste Aufgabe des Staatsrats darin, die Ausführung von Amtshandlungen (Rechtsakte und Verordnungen), die gegen die geltenden Rechtsnormen verstoßen, auszusetzen und/oder sie für nichtig zu erklären. In diesem Zusammenhang ist der Rat auch Beratungsorgan hinsichtlich des Erlassens von Rechtsvorschriften. Der Staatsrat fällt Urteile über die eingereichten Klagen und Anträge.