Jede Person oder Organisation, die sich an den Ombudsdienst wendet, kann eine Dienstbeschwerde gegen den Ombudsdienst einreichen.

Beispiele für zulässige Dienstbeschwerden

  • Bei der Bearbeitung einer Akte erhalten Sie keine Information oder Reaktion vom Ombudsdienst.

  • Die Informationen, die Sie vom Ombudsdienst erhalten (über Informationsschriften, die Website usw.) sind unvollständig oder unklar.

  • Sie sind nicht zufrieden mit der Erreichbarkeit des Ombudsdienstes (ob am Empfang, telefonisch o. a.).

  • Sie müssen zu lange auf eine Antwort vom Ombudsdienst warten.

  • Sie sind nicht zufrieden mit dem Verhalten eines Mitarbeiters des Ombudsdienstes (während eines Telefongesprächs, Besuchs usw.).

  • Sie haben ein Zugänglichkeitsproblem mit dieser Website?

Beispiele für unzulässige Dienstbeschwerden

  • Anonyme Dienstbeschwerden

  • Unbegründete Dienstbeschwerden (der Grund muss stets klar und deutlich dargelegt sein)

  • Dienstbeschwerden über Tatbestände oder Sachverhalte, die am Einreichungsdatum dieser Dienstbeschwerde mehr als 1 Jahr zurückliegen

  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die Ombudsdienst nicht zuständig ist

  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, zu denen ein Gerichtsverfahren vor einem Rechtskollegium anhängig ist (Arbeitsgericht, RvV, Staatsrat usw.)

  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die bereits ein Verfahren bei der Präsidentin des Parlamentes eingeleitet wurde

Hinweis

Wenn Sie eine Dienstbeschwerde beim Ombudsdienst einreichen, bleiben die Berufungsfristen beim Staatsrat und bei den Gericht(shöf)en der richterlichen Gewalt hiervon unberührt.

Wie können Sie eine Dienstbeschwerde einreichen?

Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
  • Füllen Sie das Online-Beschwerdeformular aus.

  • Füllen Sie das PDF-Dokument unseres Dienstbeschwerdeformulars aus (elektronisch oder manuell), Sie können das Formular per Email an uns versenden beschwerde@dg-ombudsdienst.be oder Sie drucken Sie es aus und senden Sie es an: Ombudsdienst, Platz des Parlamentes 1, 4700 Eupen.

Innerhalb von 5 Tagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung und innerhalb von 14 Tagen eine Information über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde. Wenn Ihre Dienstbeschwerde zulässig ist, prüft der Ombudsdienst die Dienstbeschwerde und gibt Ihnen innerhalb von 45 Arbeitstagen eine begründete Antwort.

Sind Sie damit noch nicht zufrieden?

Dann können Sie auf verschiedenen Wegen eine sogenannte sekundäre Dienstbeschwerde bei der Parlamentspräsidentin des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen:
  • Parlamentspräsidentin Patricia Creutz-Vilvoye, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen

  • Telefon 087 31 84 50

  • patricia.creutz-vilvoye@pdg.be