Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ombudsfrau der deutschsprachigen Gemeinschaft ist bemüht, ihre Website in Übereinstimmung mit dem Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) barrierefrei zugänglich zu machen. https://www.dg-ombudsdienst.be/com/elektronische_Kommunikation_der_Behoerden.pdf
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website https://www.dg-ombudsdienst.be in der Darstellung mit erhöhtem Kontrast.
Personen, die eine Darstellung mit erhöhtem Kontrast benötigen, können dies über den Punkt "hoher Kontrast" auswählen, oder nutzen Sie folgenden Link: https://www.dg-ombudsdienst.be/?ac
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zum Zeitpunkt der Überprüfung entspricht diese Webseite vollständig den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2 Februar 2021 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102' wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung geprüft.
Als Grundlage dazu wurde der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Politik und Unterstützung (FÖD BOSA) entwickelten Accessibility Check https://accessibility.belgium.be/de/tools/bosa-accessibility-check genommen. Weiterhin wurde die Seite einer kritischen Analyse nach W3C-Kriterien unterzogen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. März 2024 überprüft.