Dekrete und Rechtstexte der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Dekret zur Schaffung des Amtes einer Ombudsperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft
Das Dekret vom 26. Mai 2009 schafft das Amt einer Ombudsperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Es legt deren Aufgaben, Arbeitsweise und Zuständigkeiten fest. Die Ombudsperson untersucht Beschwerden über Verwaltungsbehörden, vermittelt in Konflikten und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Verwaltungspraxis. Zudem berichtet sie dem Parlament über ihre Feststellungen. Das Dekret regelt auch die Bedingungen zur Amtsausübung, die Unabhängigkeit, das Beschwerdemanagement sowie die Finanzierung. Ergänzende Bestimmungen betreffen die Berichterstattung und den Schutz von Beschwerdeführern. Hier mit den Änderungen von 2011, 2016, 2018 und 2022 als koordinierte Fassung.
Das Dekret vom 26. Mai 2009 schafft das Amt einer Ombudsperson für die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Es legt deren Aufgaben, Arbeitsweise und Zuständigkeiten fest. Die Ombudsperson untersucht Beschwerden über Verwaltungsbehörden, vermittelt in Konflikten und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Verwaltungspraxis. Zudem berichtet sie dem Parlament über ihre Feststellungen. Das Dekret regelt auch die Bedingungen zur Amtsausübung, die Unabhängigkeit, das Beschwerdemanagement sowie die Finanzierung. Ergänzende Bestimmungen betreffen die Berichterstattung und den Schutz von Beschwerdeführern. Hier mit den Änderungen von 2011, 2016, 2018 und 2022 als koordinierte Fassung.
Geschäftsordnung des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Geschäftsordnung des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft regelt die internen Abläufe und Verfahrensweisen. Sie legt fest, wie Bürgerinnen und Bürger Beschwerden einreichen können und wie diese Beschwerden bearbeitet werden
Die Geschäftsordnung des Ombudsdienstes der Deutschsprachigen Gemeinschaft regelt die internen Abläufe und Verfahrensweisen. Sie legt fest, wie Bürgerinnen und Bürger Beschwerden einreichen können und wie diese Beschwerden bearbeitet werden
Dekret zum Beschwerdemanagement für die Deutschsprachige Gemeinschaft von 2022
21. Februar 2022 - Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
21. Februar 2022 - Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebietes
Das Dekret vom 15. Oktober 2018 regelt die elektronische Kommunikation von Behörden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Es definiert zentrale Begriffe wie elektronische Mitteilungen und Signaturen. Elektronische Mitteilungen haben die gleiche Rechtswirkung wie schriftliche Dokumente, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Behörden müssen transparente Verfahren für die elektronische Kommunikation festlegen. Zudem werden elektronische Formulare, Unterschriften und Einschreiben einem physischen Pendant gleichgestellt.
Das Dekret vom 15. Oktober 2018 regelt die elektronische Kommunikation von Behörden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Es definiert zentrale Begriffe wie elektronische Mitteilungen und Signaturen. Elektronische Mitteilungen haben die gleiche Rechtswirkung wie schriftliche Dokumente, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Behörden müssen transparente Verfahren für die elektronische Kommunikation festlegen. Zudem werden elektronische Formulare, Unterschriften und Einschreiben einem physischen Pendant gleichgestellt.
Dekret über die Öffentlichkeit von Verwaltungsdokumenten
Das Dekret vom 16. Oktober 1995 regelt den Zugang zu Verwaltungsdokumenten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Bürger haben das Recht auf Einsicht, Erklärungen und Kopien gegen eine Gebühr. Anträge müssen schriftlich gestellt werden, und Behörden führen ein Register darüber. Der Zugang kann verweigert werden, wenn überwiegende Interessen wie Sicherheit, öffentliche Ordnung oder laufende Ermittlungen betroffen sind.
Das Dekret vom 16. Oktober 1995 regelt den Zugang zu Verwaltungsdokumenten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Bürger haben das Recht auf Einsicht, Erklärungen und Kopien gegen eine Gebühr. Anträge müssen schriftlich gestellt werden, und Behörden führen ein Register darüber. Der Zugang kann verweigert werden, wenn überwiegende Interessen wie Sicherheit, öffentliche Ordnung oder laufende Ermittlungen betroffen sind.
Sprachengesetzgebung
Koordinierte Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966
Die koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966 regeln den Gebrauch der Landessprachen in öffentlichen Diensten und Verwaltungsprozessen Belgiens. Sie gelten für staatliche, provinziale und kommunale Behörden sowie für bestimmte private Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag. Das Gesetz definiert vier Sprachgebiete: das niederländische, das französische, das deutsche und Brüssel-Hauptstadt. Es legt fest, in welchen Verwaltungsbereichen die jeweiligen Sprachen zu verwenden sind, insbesondere für öffentliche Ämter, Gerichtswesen, Bildungseinrichtungen und Wahlen. Die genaue Einteilung der Regionen und deren Verwaltungssprache ist ebenfalls geregelt.
Die koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten vom 18. Juli 1966 regeln den Gebrauch der Landessprachen in öffentlichen Diensten und Verwaltungsprozessen Belgiens. Sie gelten für staatliche, provinziale und kommunale Behörden sowie für bestimmte private Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag. Das Gesetz definiert vier Sprachgebiete: das niederländische, das französische, das deutsche und Brüssel-Hauptstadt. Es legt fest, in welchen Verwaltungsbereichen die jeweiligen Sprachen zu verwenden sind, insbesondere für öffentliche Ämter, Gerichtswesen, Bildungseinrichtungen und Wahlen. Die genaue Einteilung der Regionen und deren Verwaltungssprache ist ebenfalls geregelt.