Haben Sie von einer Verwaltung ein Dokument erhalten, dass nicht auf Deutsch verfasst wurde?
Fehlen Ihnen offizielle Informationen in deutscher Sprache? Können Sie Ihr Anliegen einer Behörde nicht in deutscher Sprache vortragen? Erhalten Sie ein offizielles Schreiben nicht in deutscher Sprache?
Die rechtlichen Bestimmungen des Sprachengebrauchs in Belgien sind sehr umfangreich. Die Ombudsfrau kann Sie über Ihre Rechte informieren, Informationen und Dokumente in deutscher Sprache zu erhalten.
Die Ständige Sprachenkontrollkommission überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten. Die Ombudsfrau hilft Ihnen, Ihre Beschwerde bei dieser Behörde einzureichen und verfolgt deren Werdegang.
Die Webseite der Ständigen Sprachenkontrollkommission können Sie hier aufrufen: http://www.vct-cpcl.be/de