Die Ombudsfrau kann Entscheidungen in folgenden Bereichen überprüfen
Sie richten sich nach den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Kulturelle Angelegenheiten
- Ehrenamt
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist im Bereich Ehrenamt zuständig für die Beratung, Vernetzung und Schulung von Ehrenamtlichen sowie die Unterstützung von Vereinen und Organisationen in Ostbelgien. Sie betreibt eine Servicestelle Ehrenamt, informiert regelmäßig über relevante Gesetzgebungen und Veranstaltungen und fördert das Ehrenamtsmanagement und die Zusammenarbeit im Freiwilligenbereich. - Förderung der schönen Künste
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens fördert verschiedene Kunstformen, wie zum Beispiel Literatur, Musik, Tanz, Theater, Ballett, Film und bildende Kunst - Kulturerbe
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens unterstützt Museen und sonstige wissenschaftlich-kulturelle Einrichtungen in Bezug auf die Anerkennung, die Finanzierung und die Ausstattung. - Medien
Die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens hat als eine unabhängige Regulierungsbehörde die Aufsicht für audiovisuellen Medien. - Museen
Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Verantwortlich für die Einstufung und qualitätsbezogene Bezuschussung für Personal und Funktionskosten der Museen. - Schutz der Sprache
Das deutsche Sprachgebiet ist eins von vier Sprachgebiete in Belgien. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist für den Schutz und die Veranschaulichung der Sprache zuständig. Der korrekte Gebrauchs der Sprache wird gefördert durch die Verbreitung literarischer Werke im In- und Ausland und durch die Gewährung von Zuschüssen, Preisen, Stipendien usw. - Sport
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist im Bereich des Sports für die Organisation, Förderung und Unterstützung sportlicher Aktivitäten sowie für die kulturelle Förderung des Sports in Ostbelgien zuständig. Sie trägt die Verantwortung für die Entwicklung sportlicher Infrastruktur, die Förderung des Breitensports und die Unterstützung der Sportvereine in ihrem Gebiet.
Personenbezogene Angelegenheiten
- Adoption
Jede Adoption beginnt mit einem persönlichen Informationsgespräch in der Behörde der Gemeinschaft für Adoption (ZBGA) im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. - Behindertenausbildung
Menschen mit Behinderung können gemeinsam mit allen anderen zur Schule gehen und sich weiterbilden. Die Rahmenbedingungen des Bildungswesens der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind so ausgerichtet, dass sie den Bedürfnissen aller Schüler gerecht werden und somit die Chancengerechtigkeit gewährleistet wird. - Behindertenfürsorge
Heute sind Emanzipation und Partizipation die Schlüsselwörter in der Behindertenfürsorge.Dies bedeutet unter anderem, dass Personen mit Behinderung zu allen Sektoren der Gesellschaft, also nicht nur zu Gebäuden, den öffentlichen Verkehr, der Arbeitsbeschaffung und dem Unterricht, Zugang haben müssen. Zugänglichkeit ist ein weiter Begriff, der mithin auch das Recht auf Information und das Recht auf Kultur beinhaltet. Jedem Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, soll zum Beispiel die Möglichkeit offen stehen, in die Oper zu gehen, eine Theatervorstellung zu genießen, usw - Beschäftigungspolitik
Seit dem 1. Januar 2000 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Kompetenz für Beschäftigungspolitik. Diese umfaßt drei Tätigkeitsfelder: Vermittlung von Arbeitnehmern, Verwaltung von Arbeitsbeschaffungsprogrammen, betriebliche Beschäftigungsgenehmigungen und personenbezogene Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern - Jugendhilfe
Die Jugendhilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft umfaßt folgende Aufgaben: Prävention, die einvernehmliche Jugendhilfe, die gerichtliche Jugendhilfe, den Jugendschutz, die Strafvermittlung, die Pflegschaft, die Adoption und die Kinderrechte - Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Senioren, die einen Unterstützungsbedarf haben. Es dient dazu, die Autonomie der älteren Menschen zu stärken und ihnen zu helfen, selbstbestimmt zu leben. Es löst ab dem 1. Januar 2023 die bisherige föderale Beihilfe zur Unterstützung von betagten Personen (BUB) ab. - Seniorenpolitik
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist im Bereich Seniorenpolitik zuständig für die soziale Fürsorge, Gesundheitsprävention sowie die Finanzierung und Aufsicht von Senioren- und Pflegeeinrichtungen in Ostbelgien. Sie gestaltet die Rahmenbedingungen für Altenheime und unterstützt damit die Lebensqualität sowie die Betreuung älterer Menschen in ihrem Gebiet.
Von der Wallonischen Region übertragene Zuständigkeiten
- Aufsicht in Angelegenheiten der Gemeinden
Die Gemeindeaufsicht überprüft Beschlüsse der Gemeinden auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz und dem allgemeinen Interesse. - Aufsicht über die ÖSHZ
die Öffentlichen Sozialhilfezentrum, kurz ÖSHZ, unterstützen in Not geratene Menschen in den Gemeinden. - Denkmalschutz
Hilfestellung bei Genehmigung von Arbeiten an denkmalgeschützten Objekten und in den Schutzbereichen - Energieprämien
Sie besitzen ein Eigenheim in der Deutschsprachigen Gemeinschaft? Sie vermieten dort eine Wohnung oder ein Haus? Das Ministerium unterstützt Sie finanziell, wenn Sie Baumaßnahmen ergreifen, um an Ihrem Gebäude Energie einzusparen oder dessen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu vermindern. - Familiengeld / Kindergeld
Ab dem 1. Januar 2019 ist das Team Familienleistungen des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft am Kaperberg 6 in Eupen für Ihre Kindergeldakte zuständig. - Raumordnung
- Tourismus
seit 2014 - Vermittlung einer Arbeitsstelle
Unterichtswesen
- Außerschulische Betreuung
- Diplomanerkennung
Haben Sie ein ausländisches Diplom einer Schule oder einer Hochschule? - Kindergärten
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist zuständig für die Organisation und Aufsicht der Kindergärten, einschließlich der pädagogischen Leitlinien und der Gewährleistung eines kostenlosen Kindergartenplatzes ab dem Alter von zweieinhalb Jahren. Der Bereich fällt unter den Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. - Schultransport
- Unterrichtsorganisation
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist zuständig für die Organisation und Verwaltung des Unterrichtswesens in ihrem Gebiet, einschließlich Kindergarten, Primar- und Sekundarunterricht. Sie legt die pädagogischen Leitlinien fest, organisiert den Schulbetrieb und verwaltet die Lehrkräfte zentral über das Ministerium für Ausbildung und Unterrichtsorganisation. Einige besondere Regelungen wie Schulpflichtbeginn, Schulabschlüsse und Pensionsregelungen bleiben beim Föderalstaat.
weitere Kompetenzen
- Aufsicht in Angelegenheiten der Kirchenfabriken
- Außerschulische Ausbildung
- Beratung von Arbeitssuchenden
- Bildung
- Förderung von beruflichen Vorschaltmaßnahmen
der Anerkennung oder Förderung von beruflichen Vorschaltmaßnahmen - Gemeindesteuer
- Pädagogik
- Schuldnerberatung
- Sozialkredite und Einkommensausfallversicherungen
- Sprachenprüfung Deutsch für eine Tätigkeit im Unterrichtswesen der DG
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Prüfung zur Ermittlung der Deutschkenntnis mit Hinblick auf eine Tätigkeit im Unterrichtswesen der DG nötig. - wissenschaftliche Forschung
- Wohnungswesen