Dekret zur Festlegung des Informations- und Beschwerdemanagement in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Ombudsperson begrüßt die Verabschiedung am 21. Februar 2022 des Dekrets zur Festlegung des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Mit diesem Dekret werden die Pflichten der Behörden und Einrichtungen in Bezug auf ihre Informationspolitik und der Bearbeitung von Beschwerden präzisiert. Auch wird in naher Zukunft eine Anlaufstelle geschaffen, bei der sich jeder Bürger informieren kann, wie und wo er seine Beschwerde einreichen kann. Falls erforderlich wird der Person beim Formulieren der Beschwerde geholfen. Dies alles stärkt die Rechte der Bürger. Durch bessere Information entsteht mehr Klarheit und somit weniger Konflikt. Ein Beschwerdemanagement ist fester Teil des Qualitätsmanagement und schafft mehr Zufriedenheit bei den Bürgern. Eine gute Nachricht für die Bürger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft!
veröffentlicht: 26.02.2022