Internetzugang als Grundbedürfnis


Die Mitglieder der Ständigen Konzertierung der Mediatoren und Ombudsmänner fordern die föderalen und regionalen Behörden auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Internetzugang als ein Grundbedürfnis zu betrachten, so wie Wasser-, Gas- und Stromversorgungsdienste, und folglich spezifische Regeln festzulegen, die die Bereitstellung eines Mindestmaßes an Internetzugang für jeden Haushalt garantieren.

Die Forderung nach einem Internetzugang für jeden Bürger erfolgt in Anbetracht der Tatsache, dass:

1. Der Zugang zu einem Internetanschluss für einen großen Teil der Bevölkerung zu einer Notwendigkeit geworden ist, die über das Interesse an Information oder Freizeit hinausgeht;

2. Die verbreitete Heimarbeit in der Gesundheitskrise die Nutzung einer ausreichenden Internetverbindung zu Hause impliziert;

3. Die zweigleisige Organisation der Sekundarstufe, die Hälfte der Zeit in der Schule, die andere Hälfte zu Hause, und die Verallgemeinerung von 'Fernkursen' in der Hochschulbildung ebenfalls erfordern, dass Schüler und Studenten eine Verbindung haben;

4. Internet-Service-Provider kommerzielle Unternehmen sind und den Spielregeln des Marktes folgen, d.h. bei Zahlungsverzug wird die Internetverbindung gekappt ;

5. Eine beträchtliche Anzahl von Einzelpersonen und Haushalten nicht immer alle laufenden Ausgaben bestreiten kann und sich daher entscheiden muss, auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen zu verzichten, um weiterhin von grundlegenden Dienstleistungen wie der Wasser-, Gas- und Stromversorgung profitieren zu können;

6. Aufgrund dieser Unverzichtbarkeit diese Sektoren der Wasser-, Gas- und Stromverteilung besonderen Regelungen unterliegen, die die wirtschaftlichen Regeln des freien Marktes korrigieren, damit eine Mindestversorgung mit diesen Dienstleistungen zugunsten der wirtschaftlich und sozial Schwächsten aufrechterhalten wird;

7. Der Dienst des Internetzugangs heute als ein Grundbedürfnis angesehen werden muss, für das dieselben spezifischen Schutzvorschriften gelten sollten;

veröffentlicht: 14.02.2021