Wie wird Ihre Beschwerde behandelt?
Schitt 1: Kann Ihre Beschwerde angenommen werden?
Was passiert, wenn Sie eine Beschwerde über die Verwaltung bei der Ombudsfrau einreichen?
Es gibt ein vorgeschriebenes Verfahren. Im Folgenden erfahren Sie, wie es funktioniert.
Haben Sie eine Beschwerde über eine Behörde? Dann müssen Sie es immer erst der Behörde selber mitteilen. Erst danach kann die Ombudsfrau für Sie arbeiten. Warten Sie nicht zu lange, um eine Beschwerde einzureichen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es sein, Ihr Problem zu untersuchen.
Für jede eingereichte Beschwerde werden wir überprüfen, ob wir sie annehmen können. Das Dekret zur Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns legt fest, welche Beschwerde annehmbar ist und welche nicht. Wenn wir Ihre Beschwerde nicht annehmen können, werden wir Ihnen dies in einem Brief oder in einem Telefongespräch erklären. Wir werden Sie dann an eine ähnliche Einrichtung verweisen, die Ihnen helfen kann.
Schritt 2: Erste Schritte
Wenn die Ombudsfrau sich Ihrer Beschwerde annimmt, erhalten Sie innerhalb von drei Wochen eine Nachricht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um Ihre Beschwerde zu untersuchen. Manchmal muss im Rahmen eines Gesprächs geklärt werden, welche Möglichkeit in Ihrem Fall die beste ist. Es gibt folgende Optionen:
Kontakt mit der Verwaltung
Die Ombudsfrau bespricht mit der Verwaltungsbehörde, ob eine schnelle Lösung möglich ist. Dann erhalten Sie seitens der Verwaltung z. B. eine Antwort per Telefon, E-Mail oder Brief.