Eingeschränkte Erreichbarkeit: Der Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist urlaubsbedingt ab dem 03.03.2025 geschlossen. Ab dem 06.03.2025 ist der Ombudsdienst wieder für Sie da.
Generalversammlung des Netzwerkes der belgischen Ombudspersonen 2024
Am Freitag, dem 13. Dezember, hielt das belgische Netzwerk der Ombudspersonen, Ombudsman.be, seine Generalversammlung im Rathaus von Antwerpen ab. Das Netzwerk, das 29 Institutionen von Ombudsleuten und Mediatoren in Belgien umfasst, wurde in Antwerpen von der kommunalen Ombudsfrau Karla BLOMME begrüßt. Unter dem Vorsitz von Marc BERTRAND, Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonien-Brüsselzogen die Mitglieder Bilanz über das vergangene Jahr und die durchgeführten Aktivitäten.
Sie nahmen auch die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Professor Stefaan VOETS, Professor an der KUL, im Anschluss an die Studie über "die belgischen Ombudsleute und die Prinzipien von Venedig" zur kenntniss. Schließlich arbeiteten die Mediatoren und Ombudsmänner an einem Resolutionsentwurf zum Recht auf Fehler.
Ein arbeitsreicher Tag, um das Jahr 2024 abzuschließen und neue Perspektiven für 2025 zu eröffnen.
Mitte links, Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Marlene Hardt
Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde
Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.
Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise
einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Institution in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig ist, finden Sie Ihr Problem vielleicht in folgender Liste:
Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig
über föderale, regionale oder ausländische Behörden.
über Krankenhäuser
über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post.
in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
ein Bürger
ein Unternehmen
eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.
Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://verbraucherschutzzentrale.be
Die Ombudsperson
Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.
Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.
Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.
Rufen Sie an!
Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.
Telefon: 0800 98759
Sie erreichen die Ombudsperson telefonisch
montags von 13:30 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr, freitags von 09 bis 12 Uhr.
Wenn sie nicht sofort abnimmt kann es sein, dass sie ein Gespräch führt oder an einer Versammlung teilnimmt. Sie meldet sich so bald wie möglich zurück.
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Der Ombudsdienst ruft Sie zu unseren Telefonzeiten zurück.