Die Ombudsleute verabschieden eine Resolution zum Recht Fehler zu machen
Am Mittwoch, dem 18. März, stellte Marc BERTRAND, Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonien-Brüssel und Vorsitzender von Ombudsman.be, dem belgischen Netzwerk der Ombudsleute, der Presse die von allen Mitgliedern des Netzwerks verabschiedete Resolution vor. Dieselbe Resolution wurde an alle Parlamente und Regierungen des Landes gerichtet. Das belgische Netzwerk der Ombudspersonen, kurz ombudsman.be, welche die Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehört, empfiehlt der Politik das 'Recht Fehler zu machen' per Gesetz zu verankern.
Für eine gerechtere Verwaltung: Auf dem Weg zur gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Fehler.
Angesichts der zunehmenden Komplexität von Verwaltungsvorgängen können leicht Fehler passieren. Das Recht auf Fehler, das in Frankreich und den Niederlanden bereits gesetzlich verankert ist, wurde 2021 vom belgischen Senat verabschiedet und ist nun in mehrere neuere Regierungsvereinbarungen aufgenommen worden.
Diesem Prinzip liegt eine einfache Idee zugrunde: dem Bürger zu vertrauen, ihn als gutgläubig anzusehen und ihm die Möglichkeit zu geben, einen Fehler zu korrigieren, ohne unmittelbare Sanktionen befürchten zu müssen. Es handelt sich um eine Umgestaltung der Verwaltungspraktiken hin zu einem wohlwollenderen und pädagogischeren Ansatz, der eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Bürgern und Verwaltung fördert.
Ein gesetzlicher Rahmen für eine menschlichere Verwaltung
Die Aufnahme des Rechts auf Fehler in die Gesetzgebung würde den Bürgern die Möglichkeit bieten, einen Fehler zu korrigieren, ohne willkürliche Sanktionen zu riskieren. Es würde auch den Beamten Sicherheit geben, indem es ihnen einen klaren Rahmen für die Berücksichtigung solcher Korrekturen bietet. Dieser Grundsatz stellt die Betrugsbekämpfung nicht in Frage, unterscheidet jedoch zwischen Fehlern in gutem Glauben und betrügerischem Verhalten.
Die Empfehlungen von Ombudsman.be, dem belgischen Netzwerk von Ombudsleuten.
Ombudsman.be schlägt mehrere wesentliche Elemente für die Umsetzung des Rechts auf Irrtum vor:
Dem Bürger die Möglichkeit geben, einen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren.
Auf den guten Glauben des Bürgers bestehen und Betrug ausschließen.
Die Rolle der Verwaltungen bei der Unterstützung der Bürger klarstellen.
Auf dem Weg zu einer zugänglicheren Verwaltung
Die Annahme des Rechts auf Fehler würde das Vertrauen zwischen den Bürgern und dem Staat stärken und gleichzeitig eine gerechtere und transparentere Abwicklung von Verwaltungsvorgängen gewährleisten. Dieses Prinzip stellt einen großen Fortschritt in Richtung einer menschlicheren Verwaltung dar, die die Rechte der Bürger achtet.
Link zur Resolution: https://www.dg-ombudsdienst.be/upload/Resolution_Recht_auf_Fehler.pdf:
Für eine gerechtere Verwaltung: Auf dem Weg zur gesetzlichen Anerkennung des Rechts auf Fehler.
Angesichts der zunehmenden Komplexität von Verwaltungsvorgängen können leicht Fehler passieren. Das Recht auf Fehler, das in Frankreich und den Niederlanden bereits gesetzlich verankert ist, wurde 2021 vom belgischen Senat verabschiedet und ist nun in mehrere neuere Regierungsvereinbarungen aufgenommen worden.
Diesem Prinzip liegt eine einfache Idee zugrunde: dem Bürger zu vertrauen, ihn als gutgläubig anzusehen und ihm die Möglichkeit zu geben, einen Fehler zu korrigieren, ohne unmittelbare Sanktionen befürchten zu müssen. Es handelt sich um eine Umgestaltung der Verwaltungspraktiken hin zu einem wohlwollenderen und pädagogischeren Ansatz, der eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Bürgern und Verwaltung fördert.
Ein gesetzlicher Rahmen für eine menschlichere Verwaltung
Die Aufnahme des Rechts auf Fehler in die Gesetzgebung würde den Bürgern die Möglichkeit bieten, einen Fehler zu korrigieren, ohne willkürliche Sanktionen zu riskieren. Es würde auch den Beamten Sicherheit geben, indem es ihnen einen klaren Rahmen für die Berücksichtigung solcher Korrekturen bietet. Dieser Grundsatz stellt die Betrugsbekämpfung nicht in Frage, unterscheidet jedoch zwischen Fehlern in gutem Glauben und betrügerischem Verhalten.
Die Empfehlungen von Ombudsman.be, dem belgischen Netzwerk von Ombudsleuten.
Ombudsman.be schlägt mehrere wesentliche Elemente für die Umsetzung des Rechts auf Irrtum vor:
Dem Bürger die Möglichkeit geben, einen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu korrigieren.
Auf den guten Glauben des Bürgers bestehen und Betrug ausschließen.
Die Rolle der Verwaltungen bei der Unterstützung der Bürger klarstellen.
Auf dem Weg zu einer zugänglicheren Verwaltung
Die Annahme des Rechts auf Fehler würde das Vertrauen zwischen den Bürgern und dem Staat stärken und gleichzeitig eine gerechtere und transparentere Abwicklung von Verwaltungsvorgängen gewährleisten. Dieses Prinzip stellt einen großen Fortschritt in Richtung einer menschlicheren Verwaltung dar, die die Rechte der Bürger achtet.
Link zur Resolution: https://www.dg-ombudsdienst.be/upload/Resolution_Recht_auf_Fehler.pdf:
Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde
Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.
Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise
einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
von folgenden Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
von folgenden Pflegeeinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
einer der folgenden Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Institution in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig ist, finden Sie Ihr Problem vielleicht in folgender Liste:
Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig:
über föderale, regionale oder ausländische Behörden.
über Krankenhäuser
über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post.
in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.
Wer kann eine Beschwerde einreichen?
ein Bürger
ein Unternehmen
eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.
Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?
Schauen Sie einfach unter http://www.ombudsman.be/de nach.
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://verbraucherschutzzentrale.be
Die Ombudsperson

Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.

Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.

Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.
Rufen Sie an!
Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.
Telefon: 0800 98759
Sie erreichen die Ombudsperson telefonisch
montags von 13:30 bis 16:30 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr, freitags von 09 bis 12 Uhr.
Wenn sie nicht sofort abnimmt kann es sein, dass sie ein Gespräch führt oder an einer Versammlung teilnimmt. Sie meldet sich so bald wie möglich zurück.
Außerhalb der Telefonzeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Der Ombudsdienst ruft Sie zu unseren Telefonzeiten zurück.
oder nutzen Sie das Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/beschwerdeformular.htm
Ombudsfrau
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Email: beschwerde@dg-ombudsdienst.be
4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Email: beschwerde@dg-ombudsdienst.be