Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites des Wirtschaft- und Sozialrates

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters des Wirtschaft- und Sozialrates melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.
Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an. Diese Angaben bleiben vertraulich bei der Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft und werden nicht an andere Behörden oder Einrichtungen weitergeleitet.
Möchten Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung dem Wirtschaft- und Sozialrat einreichen, dann nutzen Sie diesen Link: Beschwerde
Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.dg-ombudsdienst.be/privacy.htm