Meldung eines vermuteten Verstoß eines Mitarbeites der Beschützenden Werkstätte

Über den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie einen vermuteten Verstoß eines Mitarbeiters der Beschützenden Werkstätte melden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis über einen Verstoß erlangt haben.
Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an. Diese Angaben bleiben vertraulich bei der Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft und werden nicht an andere Behörden oder Einrichtungen weitergeleitet.
Möchten Sie eine Beschwerde über eine Entscheidung der Beschützende Werkstätte Eupen einreichen, dann nutzen Sie diesen Link: Beschwerde
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