Kinderrechte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft


Die Ombudsfrau der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat mit dem Delegierten der Kinderrechte der Französischen Sprachigen Gemeinschaft eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Es ist u.a. Aufgabe der Ombudsperson die Rechtmäßigkeit des Vorgehens einer Behörde zu prüfen. Wenn Kinder von dem Vorgehen einer Behörde, wie z.B. einer Schule oder des Jugendhilfedienstes, betroffen sind, kann es sein, dass die Ombudsfrau die Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 zu prüfen hat. In solchen Fällen kann die Ombudsperson nun die diesbezügliche Einschätzung der Mitarbeiterin des Delegierten der Kinderrechte der Französischen Gemeinschaft einholen.

veröffentlicht: 17.01.2022