Eingeschränkte Erreichbarkeit: Ab dem 07.01.2025 ist der Ombudsdienst wieder für Sie da.
Generalversammlung des Netzwerkes der belgischen Ombudspersonen 2024
Am Freitag, dem 13. Dezember, hielt das belgische Netzwerk der Ombudspersonen, Ombudsman.be, seine Generalversammlung im Rathaus von Antwerpen ab. Das Netzwerk, das 29 Institutionen von Ombudsleuten und Mediatoren in Belgien umfasst, wurde in Antwerpen von der kommunalen Ombudsfrau Karla BLOMME begrüßt. Unter dem Vorsitz von Marc BERTRAND, Ombudsmann der Wallonie und der Föderation Wallonien-Brüsselzogen die Mitglieder Bilanz über das vergangene Jahr und die durchgeführten Aktivitäten.

Sie nahmen auch die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Professor Stefaan VOETS, Professor an der KUL, im Anschluss an die Studie über "die belgischen Ombudsleute und die Prinzipien von Venedig" zur kenntniss. Schließlich arbeiteten die Mediatoren und Ombudsmänner an einem Resolutionsentwurf zum Recht auf Fehler.

Ein arbeitsreicher Tag, um das Jahr 2024 abzuschließen und neue Perspektiven für 2025 zu eröffnen.


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Mitte links, Ombudsperson der Deutschsprachigen Gemeinschaft - Marlene Hardt

Die Ombudsperson der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Eine Vermittlerin zwischen Bürger und Behörde

Die Ombudsperson kann zwischen dem Bürger und der Verwaltungsbehörde oder einer Einrichtung vermitteln.
Der Bürger hat die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen.
Die Ombudsperson sammelt alle Probleme und Beschwerden der Bürger. Mit dieser Sammlung von Erfahrungen wird dann die Verwaltung verbessert.

Die Ombudsperson vermittelt bei Beschwerden gegen eine Entscheidung oder die Vorgehensweise

einer Verwaltungsbehörde oder einer Gemeinde oder eines ÖSHZ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
von folgenden Bildungseinrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
einer der folgenden Einrichtungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Für diese Beschwerden ist die Ombudsperson nicht zuständig

  • über föderale, regionale oder ausländische Behörden.
  • über Krankenhäuser
  • über autonome Unternehmen wie die Eisenbahn oder die Post.
  • in privaten Streitfällen.
Diese Beschwerden leitet die Ombudsfrau an den zuständigen Ombudsdienst weiter oder an eine andere zuständige Einrichtung, wenn es eine solche gibt.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

  • ein Bürger
  • ein Unternehmen
  • eine Vereinigung
Jede natürliche Person, jede juristische Person oder jede faktische Vereinigung kann Beschwerde bei der Ombudsfrau einreichen. Dabei spielen die Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsort oder der Gesellschaftssitz keine Rolle.

Sind Sie noch nicht sicher, wer Ihre Beschwerde prüfen kann?

Schauen Sie einfach unter http://www.ombudsman.be/de nach.
Bei Fragen zum Mietrecht und Problemen mit Ihrem Energie- oder Telefonanbieter können Sie sich an die Verbraucherschutzzentrale VoG in Eupen wenden. https://verbraucherschutzzentrale.be

Die Ombudsperson

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Die Ombudsperson hört Ihnen zu. Das Gespräch ist vertraulich und die Ombudsperson darf daraus nichts weitererzählen. Sie unterliegt dem Berufsgeheimnis. Ihre Dienstleistung ist kostenfrei.
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Die Ombudsperson sucht zusammen mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung für Ihren Streit mit einer Behörde. Dann müssen Sie nicht vor Gericht klagen.
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Die Ombudsperson ist unabhängig und neutral. Das heißt, sie steht auf keiner Seite des Konflikts sondern vermittelt zwischen beiden Seiten. Sie setzt sich dafür ein, dass Sie und die Behörde weiter miteinander reden können.

Rufen Sie an!

Die Ombudsperson hat eine kostenlose Rufnummer.

Telefon: 0800 98759
Eingeschränkte Erreichbarkeit: Ab dem 07.01.2025 ist der Ombudsdienst wieder für Sie da.
In dringenden Fällen können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
oder nutzen Sie das Online-Formular: https://www.dg-ombudsdienst.be/beschwerdeformular.htm
Ombudsfrau
Platz des Parlaments 1
4700 Eupen
Telefon: 0800 98759
Web: www.dg-ombudsdienst.be
Email:

Verwendete Abkürzungen:
ÖSHZ = Öffentliches Sozialhilfezentrum
VoG = Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht